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Produkthaftung - Instruktionspflicht des Brillenglasherstellers gegenüber Endverbrauchern

SCHADENERSATZZRInfo 2005/021 Heft 1 v. 20.1.2005

( § 3 PHG, § 5 PHG ) Den Hersteller eines Teilprodukts bzw eines Produkts, das Teil einer anderen Sache geworden ist, trifft die Produkthaftung, wenn ein Fehler seines Teils für den Schaden kausal war (hier: Produkthaftung des Herstellers eines Brillenglases, das von einem Fachoptiker in eine Brille eingearbeitet wurde).

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