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Ausschluss nicht „adeliger“ Personen als Nacherben

ERBRECHTZRInfo 2005/007 Heft 1 v. 20.1.2005

( § 608 ABGB , Art 7 Abs 1 B-VG) Die testamentarische Anordnung, dass Personen, die einer nicht „standesgemäßen“, nicht „adeligen“ Ehe entstammen, von der Nacherbschaft ausgeschlossen sind, ist aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht unwirksam.

OGH 08.09.2004, 7 Ob 193/04i

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