( § 608 ABGB , Art 7 Abs 1 B-VG) Die testamentarische Anordnung, dass Personen, die einer nicht „standesgemäßen“, nicht „adeligen“ Ehe entstammen, von der Nacherbschaft ausgeschlossen sind, ist aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht unwirksam.
OGH 08.09.2004, 7 Ob 193/04i

