( § 1295 Abs 1 ABGB ) Den Betreiber eines Kaufhauses treffen auch gegenüber Besuchern, die sich lediglich über Angebote informieren wollen und keine Kaufabsicht haben, vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten.
OGH 24.06.2005, 1 Ob 112/05k
( § 1295 Abs 1 ABGB ) Den Betreiber eines Kaufhauses treffen auch gegenüber Besuchern, die sich lediglich über Angebote informieren wollen und keine Kaufabsicht haben, vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten.
OGH 24.06.2005, 1 Ob 112/05k