( § 1294 ABGB , § 1304 ABGB , § 1325 ABGB , § 1327 ABGB , Art III Abs 1 3. KFG-Nov ) Das in einem Verstoß gegen die Gurtenanlegepflicht liegende Mitverschulden des Geschädigten wirkt sich gemäß Art III Abs 1 3. KFG-Nov ausschließlich auf den Schmerzengeldanspruch aus. Daher kann es auf Schadenersatzansprüche eines Angehörigen für Begräbniskosten und die Kosten der Grabsteingravur nicht angerechnet werden. Gegen diese Differenzierung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.