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Zulässigkeit der „Sammelklage österreichischer Prägung“

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/376 Heft 16 v. 22.9.2005

( § 227 ZPO , § 45 JN ) Die „Sammelklage österreichischer Prägung“, mit der ein Kläger individuelle Ansprüche mehrerer Personen, die ihm mit Inkassozession abgetreten wurden, geltend macht, ist zulässig, wenn

die Anspruchsgründe im Wesentlichen gleichartig sind und

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