( § 66 ZPO , § 464 Abs 3 ZPO ) Die Berufungsfrist wird auch dann gemäß § 464 Abs 3 ZPO unterbrochen, wenn der Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwalts bereits vor Fristbeginn eingebracht worden ist.
( § 66 ZPO , § 464 Abs 3 ZPO ) Die Berufungsfrist wird auch dann gemäß § 464 Abs 3 ZPO unterbrochen, wenn der Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwalts bereits vor Fristbeginn eingebracht worden ist.