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Unterbrechung der Berufungsfrist durch einen Verfahrenshilfeantrag ohne Vermögensbekenntnis

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/377 Heft 16 v. 22.9.2005

( § 66 ZPO , § 464 Abs 3 ZPO ) Die Berufungsfrist wird auch dann gemäß § 464 Abs 3 ZPO unterbrochen, wenn der Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwalts bereits vor Fristbeginn eingebracht worden ist.

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