( § 45 AußStrG nF ) Als verfahrenseinleitender Beschluss iSd § 45 AußStrG nF kann der Beschluss, im Sachwalterschaftsverfahren einen Sachverständigen zu bestellen, nicht mit einem selbstständigen Rechtsmittel angefochten werden.
OGH 12.07.2005, 4 Ob 137/05h