( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Ein Unterhaltsvergleich verhindert bis zu einer wesentlichen Umstandsänderung eine erneute Unterhaltsfestsetzung.
( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Ein Unterhaltsvergleich verhindert bis zu einer wesentlichen Umstandsänderung eine erneute Unterhaltsfestsetzung.