vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vermittlung von Unterhaltsvorschüssen durch EU-Bürger nur bei grenzüberschreitendem Sachverhalt

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/333 Heft 15 v. 8.9.2005

( § 2 Abs 1 UVG , Art 3 VO (EWG) 1408/71 , Art 4 VO (EWG) 1408/71 ) Über die VO (EWG) 1408/71 kann ein EU-Bürger seinem Kind, das nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und/oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, den Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse vermitteln. Dies setzt einen grenzüberschreitenden Sachverhalt mit Gemeinschaftsbezug voraus; wenn der Sachverhalt lediglich Verbindungen mit einem Mitgliedstaat oder mit einem Mitglied- und einem Drittstaat aufweist, kann die VO (EWG) 1408/71 nicht angewendet werden (hier: der unterhaltspflichtige Vater, der österreichischer Staatsbürger ist, und das unterhaltsberechtigte Kind, das die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt, wohnen in Österreich).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!