vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung der vom Unterhaltsschuldner bezahlten Wohnkosten auf den Kindesunterhalt

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/331 Heft 15 v. 8.9.2005

( § 140 ABGB ) Wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind eine kostenlose Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellt, verringert sich dessen Unterhaltsbedarf. Nicht nur Benützungskosten (Strom, Heizung usw), sondern auch Wohnkosten (hier: der fiktive Mietwert der Eigentumswohnung des Unterhaltsschuldners) können deshalb als Naturalleistungen auf den Kindesunterhalt angerechnet werden. In welchem Ausmaß sich der Unterhaltsanspruch vermindert, ist in der Regel keine vom OGH zu beurteilende Rechtsfrage.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!