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Herausgabepflicht des Rechtsanwalts - Urkunde über eine später aufgehobene Liegenschaftsschenkung

SCHULDRECHTZRInfo 2005/338 Heft 15 v. 8.9.2005

( § 844 ABGB , § 12 Abs 1 RAO ) Die Vertragsurkunde über eine (später aufgehobene) Liegenschaftsschenkung steht im Miteigentum der Vertragsparteien. Den verwahrenden Rechtsanwalt trifft nur gegenüber der an Lebensjahren ältesten Vertragspartei eine Herausgabepflicht.

OGH 10.05.2005, 1 Ob 43/05p

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