vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung des Unterhalts nach wesentlichen Umstandsänderungen

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/335 Heft 15 v. 8.9.2005

( § 66 EheG , § 1431 ABGB , § 182 ZPO , § 35 EO ) Der Unterhaltsschuldner klagte auf Rückzahlung von Leistungen, die er aufgrund eines rechtskräftigen Unterhaltstitels erbracht hatte, weil sich die für die Bemessung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert hatten. Diese Klage muss als Erfolgsvoraussetzung nicht mit dem Begehren verknüpft sein, das Erlöschen des titulierten Unterhaltsanspruchs festzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!