( § 262 ASVG , § 332 Abs 1 ASVG , § 1325 ABGB ) Zwischen dem Schadenersatzanspruch für den Verdienstentgang und den zur Invaliditätspension ausgezahlten Kinderzuschüssen besteht sachliche Kongruenz. Daher geht der Schadenersatzanspruch auch in Höhe der geleisteten Kinderzuschüsse im Weg der Legalzession auf den Sozialversicherungsträger über.
OGH 07.07.2005, 2 Ob 183/04g