vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtbarkeit von Überweisungsbeschlüssen

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/350 Heft 15 v. 8.9.2005

( § 230a ZPO , § 521a Abs 1 Z 3 ZPO ) Gegen einen Beschluss nach § 230a ZPO (Überweisung der Rechtssache aufgrund eines nach der Zurückweisung wegen Unzuständigkeit gestellten Antrags) ist - mit Ausnahme der Kostenentscheidung - kein Rechtsmittel zulässig. Nur bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Verfahrensvorschriften ist dieser Rechtsmittelausschluss nicht anwendbar, zB

wenn der Kläger gar keinen Überweisungsantrag gestellt hat,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!