vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatzanspruch gegen einen Schiedsrichter

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/353 Heft 15 v. 8.9.2005

( § 584 Abs 2 ZPO , § 595 ZPO , § 1295 Abs 1 ABGB ) Abgesehen von der Haftung nach § 584 Abs 2 ZPO setzt ein Schadenersatzanspruch gegen einen Schiedsrichter voraus, dass der Schiedsspruch wegen eines von ihm zu vertretenden Fehlers erfolgreich angefochten worden ist.

OGH 06.06.2005, 9 Ob 126/04a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!