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Preisminderung und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude: Vier-Bett-Zimmer statt zwei getrennten Räumen

SCHULDRECHTZRInfo 2005/314 Heft 14 v. 25.8.2005

( § 1167 ABGB idF vor GewRÄG, § 1295 Abs 1 ABGB, § 1313a ABGB, § 31e KSchG ) Das Reisebüro wird nicht als Bote des Kunden, sondern als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters tätig. Zusagen des Reisebüros werden daher Vertragsinhalt, auch wenn dessen Buchung beim Reiseveranstalter anders erfolgte.

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