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Kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung über die Aussetzung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2005/330 Heft 14 v. 25.8.2005

( Art 46 EuGVVO, § 84 Abs 5 EO ) Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach Art 46 EuGVVO ist ein Rechtsmittel absolut unzulässig; dies gilt sowohl im Fall der Stattgebung als auch im Fall der Abweisung dieses Antrags.

OGH 27.04.2005, 3 Ob 23/05m

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