vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsunwirksamkeit der Wiedereinsetzung im Exekutions- oder Provisorialverfahren

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2005/329 Heft 14 v. 25.8.2005

( § 58 Abs 2 EO, § 402 Abs 4 EO ) Im Exekutions- und im Provisorialverfahren ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens einer Frist oder einer Tagsatzung nicht vorgesehen. Ein dennoch gefasster Wiedereinsetzungsbeschluss ist nach ständiger Rechtsprechung von vornherein rechtsunwirksam.

OGH 14.06.2005, 4 Ob 93/05p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!