( § 82 Abs 1 Z 1 EheG ) Eine Ferienwohnung, die einem Ehegatten von einem Dritten unter der Auflage geschenkt worden ist, dem anderen Ehegatten ein unentgeltliches Wohnrecht einzuräumen, unterliegt samt dem Wohnrecht der Aufteilung.
OGH 23.05.2005, 2 Ob 5/04f