( § 154 ABGB, § 273 ABGB, § 55 EheG, § 55a EheG ) Während eine einvernehmliche Scheidung eine persönliche Willenserklärung voraussetzt, kann eine Scheidungsklage im Namen des Betroffenen von dessen Sachwalter eingebracht werden. Die Scheidungsklage bedarf jedoch der Genehmigung des Sachwalterschaftsgerichts.
OGH 10.05.2005, 5 Ob 94/05t