vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Anwaltspflicht in eigenen Angelegenheiten nach Erlöschen der Rechtsanwaltschaft wegen Konkurses

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/326 Heft 14 v. 25.8.2005

( § 28 Abs 1 ZPO, § 34 Abs 1 Z 4 RAO ) Nach Erlöschen der Rechtsanwaltschaft wegen Konkurses (hier: wegen Abweisung des Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens) bleibt der ehemalige Rechtsanwalt in eigenen Angelegenheiten von der Vertretungspflicht befreit.

OGH 29.06.2005, 9 ObA 98/05k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!