In Umsetzung der RL 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen Verkäufer und Bestandgeber mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (30. 6. 2005, 306/ME 22. GP) verpflichtet werden, dem Käufer bzw Bestandnehmer mit gewährleistungsrechtlichen Folgen einen Energieausweis über die Energieeffizienz der übergebenen Räumlichkeit, zumindest aber des gesamten Gebäudes, vorzulegen. Diese Regelung soll am 1. 1. 2006 in Kraft treten, bereits bestehende Gebäude sind davon jedoch noch bis 1. 1. 2009 ausgenommen.