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Rekurs des Erstehers gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2005/305 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 170 EO , § 229 EO , § 234 EO ) Der Ersteher kann den Meistbotsverteilungsbeschluss nur insoweit mit Rekurs anfechten, als ihn dieser unmittelbar in seinen Rechten beeinträchtigt.

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