vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Besuchsrecht - keine Antragslegitimation der ehemaligen Pflegeeltern

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/288 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 148 Abs 4 ABGB ) Dritten Personen wie den ehemaligen Pflegeeltern kann auf Antrag des Kindes, eines Elternteils oder des Jugendwohlfahrtsträgers bzw von Amts wegen ein Besuchsrecht zuerkannt werden. Der Dritte kann nur ein amtswegiges Vorgehen des Gerichts anregen und hat im Verfahren keine Parteistellung.

OGH 25.05.2005, 7 Ob 91/05s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!