vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berücksichtigung einer Ausstattung bei der Bemessung des Scheidungsunterhalts

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/287 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 66 EheG , § 1220 ABGB , § 1231 ABGB ) Eine Ausstattung, die der Unterhaltsschuldner an sein Kind geleistet hat, darf nicht von der Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten abgezogen werden. Sie wird jedoch während eines bestimmten Zeitraums durch einen angemessenen Abzug von dem für die Bemessung des Scheidungsunterhalts herangezogenen Unterhaltsprozentsatz berücksichtigt. Der Zeitraum entspricht jener Zahl von Monaten, die sich aus der Division des gesetzlich zustehenden Ausstattungsbetrags durch den hypothetischen monatlichen Unterhaltsanspruch des ausgestatteten Kindes ergibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!