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Rechtzeitigkeit der Mängelrüge im UN-Kaufrecht

SCHULDRECHTZRInfo 2005/294 Heft 13 v. 4.8.2005

(Art 27 UN-K, Art 39 UN-K) Im UN-Kaufrecht wahrt der Käufer sein Recht, sich auf die Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er die Mängelrüge rechtzeitig absendet. Das Verlustrisiko trägt der Verkäufer.

OGH 24.05.2005, 4 Ob 80/05a

Anm: Bestätigung von OGH 30.06.1998 , 1 Ob 273/97x = ecolex 1999/37 = JBl 1999, 252 = RdW 1998, 736 = ZfRV 1998/72.

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