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Keine Antragszurückziehung nach Vollzug der Grundbucheintragung

SACHENRECHTZRInfo 2005/293 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 76 GBG ) Nach dem Vollzug der bewilligten Eintragung kann das Grundbuchgesuch nicht mehr zurückgezogen werden.

OGH 10.05.2005, 5 Ob 77/05t

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