( § 24 Abs 6 WEG 2002 , § 29 Abs 1 WEG 2002 , § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002 , § 828 ABGB ) Nicht alle Mängel von Beschlüssen heilen mit dem Ablauf der Anfechtungsfrist; dies gilt insbesondere für Verstöße gegen zwingende gesetzliche Abstimmungsvorschriften.