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Rechtsunwirksamkeit und unbefristete Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses bei zwingender Einstimmigkeit

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/299 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 24 Abs 6 WEG 2002 , § 29 Abs 1 WEG 2002 , § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002 , § 828 ABGB ) Nicht alle Mängel von Beschlüssen heilen mit dem Ablauf der Anfechtungsfrist; dies gilt insbesondere für Verstöße gegen zwingende gesetzliche Abstimmungsvorschriften.

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