vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtswirksamkeit einer Auslandszustellung, Rechtshängigkeit

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/301 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 106 Abs 2 ZPO , Art 7 EuZVO, Art 27 EuGVVO) Ob eine Zustellung im EU-Ausland rechtswirksam erfolgte, richtet sich zumindest seit In-Kraft-Treten der VO (EG) 1348/2000 (EuZVO) mit 31. 5. 2001 nach dem Verfahrensrecht des Zustellstaats. Seit 1. 1. 2005 (ZVN 2004) ist dies in § 106 Abs 2 ZPO allgemein für Auslandszustellungen klargestellt. Der durch die Auslandszustellung ausgelöste Fristenlauf und die Heilung von Zustellmängeln durch tatsächliches Zukommen sind hingegen nach österreichischem Prozess- bzw Zustellrecht zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!