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Erneute Kündigung des Verwaltungsvertrags mit einem früheren Kündigungstermin

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/298 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 21 Abs 2 WEG 2002 , § 52 Abs 1 Z 8 WEG 2002 , § 56 Abs 13 WEG 2002 , § 18 Abs 1 Z 2 WEG 1975 , § 1 JN ) Ein bereits gekündigter Verwaltungsvertrag kann von der Eigentümergemeinschaft erneut zu einem zulässigen früheren Kündigungstermin gekündigt werden, ohne dass es der Zustimmung des Verwalters bedarf.

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