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Keine Übertragung des Zubehörwohnungseigentums an einem Kfz-Abstellplatz

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/297 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 2 WEG 2002 , § 56 Abs 1 WEG 2002 , § 56 Abs 13 WEG 2002 ) Das Zubehörwohnungseigentum an einem Kfz-Abstellplatz kann nicht auf ein anderes Wohnungseigentumsobjekt übertragen werden. Zwar wird nach dem Übergangsrecht des WEG 2002 die bestehende Verbindung zwischen dem Wohnungseigentumsobjekt und dem Zubehör Kfz-Abstellplatz nicht angetastet; bei einer Übertragung muss das Zubehör jedoch verselbstständigt werden, weil ein Kfz-Abstellplatz nach dem WEG 2002 nur entweder allgemeiner Teil der Liegenschaft oder selbstständiges Wohnungseigentumsobjekt sein kann.

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