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Schriftlichkeitsgebot für die Schiedsvereinbarung

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/303 Heft 13 v. 4.8.2005

( § 577 Abs 3 ZPO ) Wenn die Vertragsurkunde allgemein auf eine andere Urkunde verweist, die eine Schiedsklausel enthält, ist das Schriftlichkeitsgebot für die Schiedsvereinbarung nur dann erfüllt, wenn die andere Urkunde der Vertragsurkunde angeschlossen ist.

OGH 24.05.2005, 4 Ob 82/05w

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