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Vertragsauflösung wegen Zahlungsverzugs - nachträgliche Aufrechnung gegen den Rückstand

SCHULDRECHTZRInfo 2005/270 Heft 12 v. 14.7.2005

( § 1118 ABGB , § 1438 ABGB ) Eine wirksam erfolgte Vertragsauflösung wegen eines qualifizierten Zahlungsrückstands wird nicht nachträglich unwirksam, wenn der Schuldner den Rückstand später mit einer (älteren) eigenen Forderung aufrechnet.

OGH 12.04.2005, 1 Ob 30/05a

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