( § 775 ABGB , § 58 KO ) Da weder Pflichtteilsergänzungsansprüche noch die bei deren Geltendmachung entstandenen Verfahrenskosten Konkurs- oder Masseforderungen sind, ist der Noterbe nicht zur Teilnahme am Konkurs der Verlassenschaft berechtigt.
OGH 04.05.2005, 8 Ob 37/05g