vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Entgelt für Telefonzellen auf öffentlichem Gut

SCHULDRECHTZRInfo 2005/246 Heft 11 v. 30.6.2005

(§ 879 Abs 1 ABGB , § 6 TKG 1997 ) Die unentgeltlichen Leitungsrechte an öffentlichem Gut für Telekommunikationslinien iSd § 6 TKG 1997 umfassen auch die Errichtung und den Betrieb von Telefonzellen. Die Unentgeltlichkeit stellt zwingendes Recht dar. Ein Vertrag mit einer Gebietskörperschaft, der den Telekommunikationsbetreiber zur Zahlung eines Entgelts für den Betrieb von Telefonzellen auf öffentlichem Gut verpflichtete, hat sich mit dem In-Kraft-Treten des TKG 1997 in ein unentgeltliches Dauerschuldverhältnis umgewandelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!