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Kein selbstständiges Rechtsmittel gegen den Beschluss auf schriftliche Begutachtung

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/259 Heft 11 v. 30.6.2005

( § 366 Abs 1 ZPO , Art 6 MRK) Der Beschluss, mit dem eine schriftliche Begutachtung angeordnet wird (hier: DNA-Gutachten im Abstammungsverfahren), kann gemäß § 366 Abs 1 ZPO nicht mit einem abgesonderten Rechtsmittel bekämpft werden. Gegen diese Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

OGH 20.04.2005, 7 Ob 64/05w

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