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Kein selbstständiges Rechtsmittel gegen die vorläufige Zulassung von zwei Beklagtenvertretern

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/258 Heft 11 v. 30.6.2005

( § 38 ZPO ) Der Beschluss, beide für die beklagte GmbH erschienenen Rechtsanwälte bis zur amtswegigen Klärung der Vertretungsbefugnisse zuzulassen, ist nicht mit einem abgesonderten Rechtsmittel anfechtbar.

OGH 06.04.2005, 9 Ob 13/05k

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