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Keine Vermittlung des Unterhaltsvorschussanspruchs durch einen Pensionisten

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/242 Heft 11 v. 30.6.2005

( § 2 Abs 1 UVG , Art 2 VO (EWG) 1408/71 ) Nur Selbstständige, Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher können ihrem Kind, das keinen österreichischen Wohnsitz oder keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, über die VO (EWG) 1408/71 einen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse vermitteln, nicht jedoch Rentenbezieher.

OGH 12.04.2005, 10 Ob 36/05z

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