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Kriterien für die Obsorgezuteilung nach Haushaltstrennung

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/243 Heft 11 v. 30.6.2005

( § 177b ABGB ) Welchem Elternteil nach der Haushaltstrennung die Obsorge für das gemeinsame Kind zuzuweisen ist, ist nach einer Abwägung aller für das Kindeswohl relevanten Lebensumstände bei beiden Elternteilen zu entscheiden.

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