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Kein Zubehörwohnungseigentum an Kfz-Abstellplätzen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/250 Heft 11 v. 30.6.2005

( § 2 WEG 2002 , § 3 Abs 2 WEG 2002 ) Ein Kfz-Abstellplatz iSd § 2 Abs 2 WEG 2002 kann nur allgemeiner Teil der Liegenschaft oder selbstständiges Wohnungseigentumsobjekt sein, nicht jedoch im Zubehörwohnungseigentum stehen. Dies gilt auch für einen Kfz-Abstellplatz im Freien, der innerhalb des Wohnungseigentumszubehörs Garten liegt und nur über diesen erreichbar ist.

OGH 15.03.2005, 5 Ob 250/04g

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