( § 1295 Abs 1 ABGB , § 1298 ABGB ) Die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der pflichtwidrigen Handlung bzw Unterlassung des beklagten Rechtsanwalts trifft den klagenden Mandanten.
( § 1295 Abs 1 ABGB , § 1298 ABGB ) Die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der pflichtwidrigen Handlung bzw Unterlassung des beklagten Rechtsanwalts trifft den klagenden Mandanten.