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Vorzeitige Auflösung des Leihvertrags wegen eines Betriebskostenrückstands

SCHULDRECHTZRInfo 2005/218 Heft 10 v. 10.6.2005

( § 981 ABGB , § 1118 ABGB ) Ein Leihvertrag über ein Wohnhaus kann aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden, wenn der Leihnehmer trotz Vorlage der entsprechenden Belege die von ihm zu übernehmenden Betriebskosten nicht bezahlt.

OGH 05.04.2005, 5 Ob 62/05m

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