( § 981 ABGB , § 1118 ABGB ) Ein Leihvertrag über ein Wohnhaus kann aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden, wenn der Leihnehmer trotz Vorlage der entsprechenden Belege die von ihm zu übernehmenden Betriebskosten nicht bezahlt.
OGH 05.04.2005, 5 Ob 62/05m