vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatzanspruch des bisherigen Mieters für nach Vertragsende getätigte Aufwendungen

SCHULDRECHTZRInfo 2005/219 Heft 10 v. 10.6.2005

( § 1097 ABGB ) Wer nach Auflösung des Bestandverhältnisses in der Ansicht, noch Bestandnehmer zu sein, nützliche oder dem Eigentümer obliegende Aufwendungen für das Bestandobjekt tätigt, ist nach den Regeln des § 1097 ABGB als Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln. Der Aufwandersatzanspruch muss innerhalb der Präklusivfrist von sechs Monaten nach Rückstellung des Bestandobjekts geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!