( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) In Unterhaltsverfahren, die erst nach Teilaufhebung des § 12a FLAG durch den VfGH (Kundmachung und In-Kraft-Treten am 13. 9. 2002) anhängig gemacht worden sind, kommt eine rückwirkende Herabsetzung des Unterhalts aufgrund der Anrechnung der Familienbeihilfe erst ab Oktober 2002 in Betracht.
OGH 21.04.2005, 6 Ob 7/05f