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Keine Unterhaltsverwirkung durch Eheverfehlung nach bereits eingetretener Zerrüttung

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/214 Heft 10 v. 10.6.2005

( § 94 Abs 2 ABGB ) Auch durch eine besonders schwere Eheverfehlung wird der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt, wenn die Ehe aufgrund massiver Eheverfehlungen des anderen Ehegatten bereits zerrüttet war.

OGH 21.04.2005, 6 Ob 2/05w

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