vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufnahme eines präkludierten Sachverständigenbeweises

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/230 Heft 10 v. 10.6.2005

( § 279 Abs 2 ZPO , § 332 Abs 2 ZPO , § 365 ZPO ) Der Sachverständigenbeweis ist präkludiert, wenn der Auftrag des Gerichts, einen Kostenvorschuss für die Sachverständigengebühren zu erlegen, nicht fristgerecht befolgt wurde. Wird der Kostenvorschuss nachträglich erlegt, darf der präkludierte Beweis nur dann aufgenommen werden, wenn der Sachverständige ohne Verfahrensverzögerung bestellt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!