( § 13 Abs 2 WEG 1975 , § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 , § 530 ZPO ) Ob ein Wiederaufnahmeantrag im Außerstreitverfahren (hier: Wohnrechtsverfahren) zulässig ist, bleibt offen.
( § 13 Abs 2 WEG 1975 , § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 , § 530 ZPO ) Ob ein Wiederaufnahmeantrag im Außerstreitverfahren (hier: Wohnrechtsverfahren) zulässig ist, bleibt offen.
