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Ehegattenwohnungseigentum - gemeinsame Geltendmachung des Rechnungslegungsanspruchs

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/147 Heft 7 v. 29.4.2004

( § 9 WEG 1975 , § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 , § 26 Abs 1 Z 5 WEG 1975 ) Gegen die Rechtsansicht, dass einen Wohnungseigentümer, der die Verwaltung faktisch ausübt, ohne zum gemeinsamen Verwalter bestellt worden zu sein, keine (im Außerstreitverfahren durchsetzbare) Rechnungslegungspflicht iSd § 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975 trifft, bestehen gravierende Bedenken.

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