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Erhöhung der Verwaltungspauschalsätze von gemeinnützigen Bauvereinigungen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/146 Heft 7 v. 29.4.2004

Aufgrund einer Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung (ERVO) durch BGBl II 2004/158, ausgegeben am 7. 4. 2004, erhöhen sich die Pauschalbeträge zur Deckung der Verwaltungskosten (pro Jahr und Wohnung) rückwirkend mit 1. 4. 2004 auf folgende Beträge:

§ 6 Abs 1 Z 1 lit a ERVO: € 176,40 (statt € 174,-);

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