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Zustellung eines Zahlungsbefehls an die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Fehlen eines Verwalters

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/130 Heft 6 v. 15.4.2004

( § 17 Abs 5 WEG 1975 , § 6 ZPO ) Ist kein gemeinsamer Verwalter bestellt, können - zumindest dann, wenn bereits ein Verfahren zur Bestellung eines vorläufigen Verwalters anhängig ist - Zustellungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu Handen des im Grundbuch erstgenannten Miteigentümers (als Zustellbevollmächtigten) erfolgen (hier: Zustellung eines Zahlungsbefehls).

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